Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 113 Abs. 1 S. 4, § 114 S. 1, 2; BayVwVfG Art. 35 S. 1, Art. 40, Art. 45; BayVersG Art. 15 Abs. 1 S. 1; GG Art. 8
Verbot von Parolen auf Versammlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auch für eine Feststellungsklage kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses an..; Beruft man sich bei einer Beschränkung einer Versammlung auf sicherheitsrechtliche Gründe, muss die Prognose der Versammlung diese Gründe stützen.
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 113 Abs. 1 Satz 4, § 114 Satz 1 und 2 VwGO, Art. 35 Satz 1, Art. 40, Art. 45 BayVwVfG, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG, Art. 8 GG
Versammlungsrecht: Gefahrenprognose und Nachschieben von Gründen im Versammlungsrecht | Versammlungsrechtliche Beschränkung (Verbot von Parolen); Fortsetzungsfeststellungsklage; Maßgeblicher Zeitpunkt; Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; ... - Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 113 Abs. 1 Satz 4, § 114 Satz 1 und 2 VwGO, Art. 35 Satz 1, Art. 40, Art. 45 BayVwVfG, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG, Art. 8 GG
Versammlungsrecht: Gefahrenprognose und Nachschieben von Gründen im Versammlungsrecht | Versammlungsrechtliche Beschränkung (Verbot von Parolen); Fortsetzungsfeststellungsklage; Maßgeblicher Zeitpunkt; Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; ... - rewis.io
Verbot von Parolen auf Versammlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versammlungsrechtliche Beschränkung (Verbot von Parolen); Fortsetzungsfeststellungsklage; maßgeblicher Zeitpunkt; unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Anforderungen an die Gefahrenprognose; Nachschieben von Gründen im Verwaltungsprozess; ...
- rechtsportal.de
Auch für eine Feststellungsklage kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses an..; Beruft man sich bei einer Beschränkung einer Versammlung auf sicherheitsrechtliche Gründe, muss die Prognose der Versammlung diese Gründe stützen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 113 Abs. 1 Satz 4, § 114 Satz 1 und 2 VwGO, Art. 35 Satz 1, Art. 40, Art. 45 BayVwVfG, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG, Art. 8 GG
Versammlungsrecht: Gefahrenprognose und Nachschieben von Gründen im Versammlungsrecht | Versammlungsrechtliche Beschränkung (Verbot von Parolen); Fortsetzungsfeststellungsklage; Maßgeblicher Zeitpunkt; Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; ...
Verfahrensgang
- VG München, 25.04.2017 - M 13 K 16.2066
- VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.;… BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris Rn. 16).Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG lässt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) Beschränkungen (oder ein Verbot) einer Versammlung nur für den Fall zu, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 m.w.N.).
Danach ist es aber auch mit Blick auf die nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayVersG gebotene Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig, wenn die Versammlungsbehörde die von ihr diesbezüglich zu fordernden Bemühungen um Sachaufklärung (…vgl. Dürig-Friedl, a.a.O.; zu den auch bei dem Erlass von Auflagen/Beschränkungen nicht zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose vgl. BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17) nicht zum Zeitpunkt ihrer Verfügung, sondern erst nachträglich im Verwaltungsstreitverfahren unternimmt und mit den nachgeschobenen Gründen - selbst bei unveränderter Sachlage - die getroffene Entscheidung nach deren Unwirksamwerden zu rechtfertigen versucht.
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Selbst wenn man aber entsprechend den in der Rechtsprechung nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht gebildeten Grundsätzen neue Gründe für einen Verwaltungsakt - hier die erledigte streitbefangene Beschränkung - dann zuließe, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 32 m.w.N., allerdings ausdrücklich offen gelassen für den Fall einer rückwirkenden Änderung bei einem endgültig erledigten Dauerverwaltungsakt), würde das an der Rechtswidrigkeit der angegriffenen Beschränkung nichts ändern.Die Zulässigkeit eines Nachschiebens oder einer Ergänzung von Ermessenserwägungen bestimmt sich nach ganz herrschender Meinung nach dem materiellen Recht und dem Verwaltungsverfahrensrecht; § 114 Satz 2 VwGO ermöglicht dagegen allein keine Mängelheilung, sondern bestimmt lediglich, dass einem danach zulässigen Nachholen von Ermessenserwägungen prozessuale Hindernisse unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen nicht entgegenstehen (stRspr des BVerwG, vgl. z.B. U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 31;… Decker in BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand: 1.4.2018, § 114 Rn. 38;… Riese in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2017, § 113 Rn. 45;… H. A. Wolff in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 2014, § 114 Rn. 205;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 85 f.;… Schemmer in BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand: 1.4. 2018, § 45 Rn. 35, 37 jeweils m.w.N.).
Einer Ergänzung der Ermessenserwägungen mit heilender Rückwirkung (ex tunc) nach Erledigung des versammlungsrechtlichen Verwaltungsakts (hier: der angefochtenen Beschränkung) stehen jedenfalls die bereits oben angeführten materiell-rechtlichen Gründe entgegen (…im Ergebnis so auch OVG NW, a.a.O.;… zweifelnd: Rennert in Eyermann, a.a.O., § 114 Rn. 88; offen gelassen: BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 32 im Fall eines für einen bereits abgelaufenen Zeitraum erledigten Dauerverwaltungsakts), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen ebenfalls Bezug genommen wird.
- OVG Sachsen, 28.07.2009 - 3 B 60/06
Versammlung; Verbotsauflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Demgemäß hätten bereits mehrere Gerichte eine solche Beschränkung für rechtswidrig erklärt (SächsOVG, U.v. 28.7.2009 - 3 B 60/06 - VG Aachen, U.v. 14.1.2009 - 6 K 374/08 -, bestätigt durch OVG NW, B.v. 13.10.2010 - 5 A 506/09 -).
- VG Aachen, 14.01.2009 - 6 K 374/08
Mehrere Auflagen zu einer Demonstration der NPD am 8. Februar 2008 waren …
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Demgemäß hätten bereits mehrere Gerichte eine solche Beschränkung für rechtswidrig erklärt (SächsOVG, U.v. 28.7.2009 - 3 B 60/06 - VG Aachen, U.v. 14.1.2009 - 6 K 374/08 -, bestätigt durch OVG NW, B.v. 13.10.2010 - 5 A 506/09 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 5 A 506/09
Begründung versammlungsbeschränkender Auflagen mit der Gesamtschau der den Aufzug …
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Demgemäß hätten bereits mehrere Gerichte eine solche Beschränkung für rechtswidrig erklärt (SächsOVG, U.v. 28.7.2009 - 3 B 60/06 - VG Aachen, U.v. 14.1.2009 - 6 K 374/08 -, bestätigt durch OVG NW, B.v. 13.10.2010 - 5 A 506/09 -). - BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17;… B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.;… BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris Rn. 16). - BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer …
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Die Frage, ob bei der (allgemein) im Gefahrenabwehrrecht gebotenen ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der Maßnahme konkrete Tatsachen vorlagen, die die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung begründeten, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung; die darin enthaltenen prognostischen Elemente rechtfertigen keine Kontrollbeschränkung der Gerichte (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn. 46). - BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Aufgabe der Gerichte ist es zu prüfen, ob die (von der Versammlungsbehörde) für die Beurteilung der Gefahrenlage herangezogenen Tatsachen unter Berücksichtigung des Schutzgehalts des Art. 8 GG in nachvollziehbarer Weise auf eine unmittelbare Gefahr hindeuten (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 7.11.2008 - 1 BvQ 43/08 - juris Rn. 20). - BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99
Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
Zwar geht - soweit ersichtlich - die herrschende Meinung und Rechtsprechung von der Anwendbarkeit des § 114 Satz 2 VwGO auch in den Fällen der Fortsetzungsfeststellungsklage aus (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98.99 - NVwZ 2000, 1186;… Decker in BeckOK VwGO, a.a.O., § 114 Rn. 1;… Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 114 Rn. 12d;… H. A. Wolff in Sodan/Ziekow, a.a.O., § 114 Rn. 34;… Rennert in Eyermann, a.a.O., § 114 Rn. 6). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92
Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996
dargelegten Gründen gerade in der vorliegenden prozessualen Konstellation wenig überzeugend (im Ergebnis so auch OVG NW, B.v. 20.2.2001 - 18 A 1520/92 - NVwZ 2001, 1424). - VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156
Versammlungsrechtliche Beschränkung - Gewährung von Prozesskostenhilfe für …
- VGH Bayern, 26.11.1992 - 21 B 92.1672
- VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18
Abschiebung zur Nachtzeit - Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung
Maßgeblich für die gerichtliche Prüfung der Rechtswidrigkeit der erledigten Verwaltungsakte bzw. polizeilichen Maßnahmen ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Erledigung und die zu diesem Zeitpunkt bestehende Sach- und Rechtslage (Bayerischer VGH, Urteil vom 10.07.2018 - 10 B 17.1996 -, juris Rn. 23;… Riese, in: Schoch/Schneider, Stand: Juli 2020, VwGO, § 113 Rn. 152). - VGH Bayern, 19.01.2022 - 10 CS 22.162
Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen …
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17;… B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.;… BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris Rn. 16; U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26).Die Frage, ob bei der (allgemein) im Gefahrenabwehrrecht gebotenen ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der Maßnahme konkrete Tatsachen vorlagen, die die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung begründeten, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung; die darin enthaltenen prognostischen Elemente rechtfertigen keine Kontrollbeschränkung der Gerichte (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn. 46; BayVGH, U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2020 - 11 A 4178/18 vgl. ablehnend BVerwG, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 B 98.99 -, Buchholz 310 § 114 VwGO Nr. 48 = juris, Rn. 14 ff.; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 5. Aufl. 2018, § 114 Rn. 206; offen gelassen von Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Juli 2018- 10 B 17.1996 -, juris, Rn. 46; bejahend OVG NRW, Urteile vom 12. Dezember 2017- 5 A 2428/15 -, juris, Rn. 39, und vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 -, NVwZ 2001, 1424 = juris, Rn. 37, sowie Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Juni 2010 - 8 B 10.970 -, juris, Rn. 21, und Sächsisches OVG, Urteil vom 1. September 2008 - 2 B 461/07 -, juris, 33, indes jeweils ohne Berücksichtigung der vorgenannten Entscheidung des BVerwG.
- VG Regensburg, 14.10.2020 - RN 4 E 20.2426
Mahnwache vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Die Behörde darf von einer unmittelbaren Gefährdung nicht schon bei bloßen Verdachtsmomenten oder Vermutungen ausgehen, sondern hat zu prüfen, ob konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Eintritt eines Schadens führen (BayVGH, U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26). - OVG Niedersachsen, 22.04.2023 - 10 ME 56/23
Beschluss; Bindungswirkung; Gefahrenprognose; neuer Bescheid; Bindungswirkung …
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von versammlungsrechtlichen Beschränkungen ist insoweit jedoch zu beachten, dass es für die Prognose hinsichtlich einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung grundsätzlich auf die bei Erlass der Verfügung erkennbaren Umstände ankommt (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.7.2018 - 10 B 17.1996 -, juris Rn. 35 f.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 6.11.2004 - 11 ME 322/04 -, juris Rn. 14).Die Behörde hat daher die Sachaufklärung grundsätzlich vor Erlass einer auf eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestützten Auflage durchzuführen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10.7.2018 - 10 B 17.1996 -, juris Rn. 35).
Vorliegend hat die Antragsgegnerin weitere, bei ihrer früheren Verfügung vom 23. März 2023 von ihr nicht berücksichtigte und zum Teil ihr auch nicht bekannte wesentliche Umstände (u.a. die Folgen der Sperrungen der BAB 1 und der BAB 25 sowie der B 216) ermittelt, aus denen sich - wie im Folgenden ausgeführt - bei der von der Antragstellerin gewünschten Routenführung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergibt und hat damit der von ihr erneut angeordneten Änderung der Route eine neue Gefahrenprognose zugrunde gelegt (vgl. zur Unzulässigkeit der Nachholung einer unzureichenden Gefahrenprognose: Bayerischer VGH, Urteil vom 10.7.2018 - 10 B 17.1996 -, juris Rn. 36).
- VG Gera, 15.12.2023 - 3 K 542/21
Corona-Krise; Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht durch …
Ein Nachschieben von Ermessenserwägungen ist bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage - wie hier - nicht möglich (BayVGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.1996 - juris, Rn. 33 f. m.w.N.; vgl. auch VG Regensburg…, Urteil vom 30. Januar 2023 - RN 5 K 20.1355 - juris, Rn. 78 f. m.w.N.). - OVG Hamburg, 01.03.2023 - 4 Bf 221/20
Beschränkungen eines G20-Protestcamps am Altonaer Volkspark waren rechtmäßig
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Sach- und Rechtslage bei einem erledigten Verwaltungsakt ist generell der Zeitpunkt der Erledigung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.1985, 3 C 25.84, BVerwGE 72, 38, juris Rn. 42; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 10.7.2018, 10 B 17.1996, juris Rn. 23).Auch das materielle Recht bestimmt wegen der in § 14 VersG geregelten Anmeldepflicht und den ihr zugrundeliegenden, vom Anmelder mitzuteilenden aktuellen Zielen und Umständen der geplanten Versammlung keinen abweichenden Zeitpunkt (vgl. VGH München, Urt. v. 10.7.2018, 10 B 17.1996, juris Rn. 23 m.w.N.;… Urt. v. 8.3.2022, 10 B 21.1694, juris Rn. 44, 47 zu § 13 BayVersG).
- VG Neustadt, 29.11.2018 - 5 L 1533/18
Demonstrationszug in Kandel am ersten Adventssamstag ohne die Hauptstraße
Demgemäß kommt es für die Rechtmäßigkeit der Gefahrenprognose auf die zu diesem Zeitpunkt der Versammlungsbehörde zur Verfügung stehenden Erkenntnisse an (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.1996 -, juris).Im letzteren Fall ist es mit Blick auf die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 VersG gebotene Ausübung pflichtgemäßen Ermessens daher grundsätzlich nicht zulässig, wenn die Versammlungsbehörde die von ihr diesbezüglich zu fordernden Bemühungen um Sachaufklärung nicht zum Zeitpunkt ihrer Verfügung, sondern erst nachträglich im Verwaltungsstreitverfahren unternimmt (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.1996 -, juris).
Jedenfalls hält es die Kammer für angezeigt, die nunmehr von der Antragsgegnerin ins Verfahren eingeführten Sicherheitsbedenken entsprechend den in der Rechtsprechung nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht gebildeten Grundsätzen zuzulassen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.1996 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2024 - 2 A 138/22 Sie meint insoweit (unter II. 3., S. 15): "Hierzu ist ergänzend auszuführen, dass entgegen der insoweit ohne ernstliche Zweifel vorliegenden Unrichtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils eine Betrachtung des Sachverhalts ex ante vorzunehmen war, ohne dass die erst später aufgetretenen Mängel an der Fassade der Wohnhäuser in der Würdigung Berücksichtigung hätten finden dürfen." Die Zulassungsbegründung beruft sich in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juli 2018 - 10 B 17.1996 -, BayVBl 2019, 163 (…dort Rn. 34 f.).
- VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18
Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch …
Die materielle Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein versammlungsrechtliches Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, juris Rn. 17;… Beschl. v. 12.5.2010, 1 BvR 2636/04, juris Rn. 19).Die Frage, ob bei der gebotenen ex-ante-Betrachtung konkrete Tatsachen vorlagen, die die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung begründeten, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung; die darin enthaltenen prognostischen Elemente rechtfertigen keine Kontrollbeschränkung der Gerichte (vgl. VGH München, Urt. v. 10.7.2018, 10 B 17.1996, juris Rn. 26).Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte ihre Gefahrenprognose bis zum zeitlichen Ablauf des Versammlungsverbots (vgl. zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage VGH München, Urt. v. 10.7.2018, 10 B 17.1996, juris Rn. 23) in tatsächlicher Hinsicht ergänzen durfte, sie dies getan hat und das Gericht damit auch Umstände zu berücksichtigen hat, die nicht - wie es § 15 Abs. 1 VersG fordert - bereits "zur Zeit des Erlasses der Verfügung" am 1. Juni 2017 erkennbar waren.
- VG Würzburg, 12.01.2024 - W 5 S 24.109
Bauernproteste - Autobahnblockade auf beiden Fahrbahnen
- VGH Bayern, 06.12.2018 - 10 ZB 18.126
Verbot des Mitführens und Verwendens von pyrotechnischen Gegenständen auf einer …
- VG München, 12.10.2023 - M 10 K 21.650
Versammlungsrecht, Besonderes Feststellungsinteresse (teilweise bejaht), …
- VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575
Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März …
- VG Hamburg, 04.05.2022 - 21 K 264/18
Zur Absperrung des Zugangs zu der Elbinsel Entenwerder zur Errichtung eines …
- VGH Bayern, 12.05.2023 - 10 CS 23.847
BayVGH bestätigt Stadt Augsburg: Fahrraddemonstration darf nicht auf A8 …
- VG Hamburg, 08.09.2020 - 19 K 1731/20
Corona-bedingte Betriebsschließungen von Fitness- und Sportstudios waren …
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen, …
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.1801
Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen, …
- VGH Bayern, 19.02.2024 - 10 CS 24.286
Versammlungsrecht, Beschränkung, Routenänderung, "Blockade" einer …
- VG Würzburg, 25.06.2020 - W 5 K 20.113
Fortsetzungsfeststellungklage gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen
- VGH Bayern, 13.09.2023 - 10 CS 23.1650
Überwiegend erfolgreicher Eilantrag gegen präventives Benutzungsverbot von …
- VG Freiburg, 19.05.2022 - 4 K 689/21
Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung im Internet - Corona: Abstandsunabhängige …
- VG München, 11.09.2020 - M 13 E 20.4261
Versammlungsrechtliche Eilanträge von "Querdenken089" abgelehnt
- OVG Thüringen, 20.08.2020 - 3 KO 702/10
Anfechtung einer Verwaltungsgebührenfestsetzung bei erledigter Sachentscheidung; …
- VG Düsseldorf, 06.02.2019 - 18 K 2882/18
Verbot eines Aufzugs Vereinsverbot Nachfolgeorganisation Verhältnismäßigkeit …
- VG Düsseldorf, 10.02.2021 - 18 K 8026/19
Begründung, Ermessen, Fußball, Stadionverbot, Aufenthaltsverbot
- VGH Bayern, 22.11.2019 - 10 ZB 19.1918
Polizeiliche Beschränkungen einer Versammlung
- VG München, 01.10.2019 - M 13 K 18.2994
Verbot des Mitführens von Transparenten und Schildern parallel zur …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 2 B 10755/19
Ausstrahlungspflicht eines Wahlwerbespots der rechtsradikalen Partei der III.Weg; …
- OVG Saarland, 12.06.2020 - 1 A 177/18
Einzelfall einer ermessensfehlerhaften Versagung einer Sondernutzungserlaubnis …
- VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.2157
Immissionsschutz im Falle einer "seltenen Veranstaltung"
- VGH Bayern, 19.10.2023 - 10 CS 23.1862
Erfolgreicher Eilantrag gegen Versammlungsverbot
- VGH Bayern, 14.05.2021 - 10 CS 21.1385
Kein Versammlungsverbot für Querdenker-Demonstration
- VGH Bayern, 19.03.2021 - 22 B 20.1347
Nachträgliche Anordnung einer immissionsschutzrechtlichen Sicherheitsleistung
- VG München, 28.01.2024 - M 10 S 24.401
Eilrechtsschutz, Ergänzende Ausführungen zur Gefahrenprognose im gerichtlichen …
- VG Regensburg, 15.06.2021 - RN 6 K 20.1441
Einfügung des Art. 6 Abs. 1 S. 4 BayBO: Ob weiterhin Atypik notwendig ist, ist …
- VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
Versammlungsbeschränkungen aufgrund von Infektionsgefahr
- VG München, 11.09.2020 - M 13 E 20.4258
Versammlungsrechtliche Eilanträge von "Querdenken089" abgelehnt
- VG München, 04.11.2020 - M 13 E 20.5610
(Keine) Untersagung von Beschränkungen einer Versammlung bezüglich Maskenpflicht, …
- VG München, 18.02.2022 - M 33 S 22.824
Versammlungsrecht, Eilrechtsschutz (Ablehnung), ortsfeste Versammlung mit 10.000 …
- VG München, 07.02.2022 - M 33 S 22.588
Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung während …
- VGH Bayern, 10.04.2021 - 10 CS 21.1023
Begrenzung der Zahl der Fahrzeuge für einen als Versammlung angezeigten Autokorso …
- VG Neustadt, 28.06.2019 - 5 L 719/19
Örtliche Verlegung einer Versammlung als Versammlungsverbot; Grundlage der …
- VG Regensburg, 30.01.2023 - RN 5 K 20.1355
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung eines …
- VG Regensburg, 01.02.2022 - RN 6 K 20.420
Gemeinde, Baugenehmigung, Kaufvertrag, Bescheid, Wohnbebauung, Eintragung, …
- VG München, 28.01.2022 - M 33 S 22.422
Versammlungsverbot von sog. Corona-Spaziergängen
- VGH Bayern, 18.10.2019 - 10 CS 19.2058
Einschüchternde Wirkung des Tragens gleichartiger Kleidungsstücke bei einer …
- VGH Bayern, 07.06.2023 - 10 CS 23.1025
Kollision mit Veranstaltungsfläche des Deutschen Evangelischen Kirchentags in …
- VG München, 11.02.2022 - M 33 S 22.675
Versammlungsrecht, FFP2-Maskenpflich, Fortbewegende Versammlung (nicht durch …
- VG München, 26.01.2022 - M 33 S 22.332
Anordnung einer Maskenpflicht bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel
- VGH Bayern, 31.07.2020 - 10 CS 20.1432
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Haltungsuntersagung und …
- VG München, 25.06.2022 - M 33 S 22.3216
Versammlung, G7-Gipfel, Hundeverbot (rechtmäßig), Pflicht zum …
- VG Regensburg, 15.06.2021 - RN 6 K 20.1379
Beseitigung einer Werbeanlage
- VG Würzburg, 15.02.2021 - W 5 E 21.227
Corona-Pandemie: Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen Versammlungsauflagen
- VG Bayreuth, 16.12.2021 - B 9 K 20.1510
Hausverbot durch den Bürgermeister anlässlich einer Bürgerversammlung